Förderrichtlinien des FHW
1. Förderungswürdige Personen
Förderungswürdige Personen sind alle Mitglieder der Handballabteilung des TV 1866 Wolfach e. V. die seit mindestens einem Jahr aktiv Handball spielen.
2. Verfahren
Der Antrag zur Förderung muss im Voraus schriftlich, mit genauer Beschreibung der Maßnahme und einer exakten Kostenaufstellung gestellt werden. Der Vorstand des Fördervereins für Handball Wolfach e.V. entscheidet über die Verteilung der Fördermittel. Die Auszahlung möglicher Fördermittel erfolgt frühestens nach Ende der jeweiligen Maßnahme / Veranstaltung
Über nicht rechtzeitig eingegangene Anträge entscheidet der Vorstand des Fördervereins.
3. Förderung
Gefördert werden Aktivitäten, die über die übliche Trainingsarbeit und vor allem über den üblichen Kostenrahmen des TV Wolfach hinausgehen.
Gefördert werden:
- Freizeiten und Turniere
- Anschaffungen
- Besondere Aktivitäten (Projekte, Feste, etc.)
- in Ausnahmefällen können auch Maßnahmen einzelner Personen gefördert werden
Die Förderungsquote richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und den eingereichten Anträgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antrag
Der Antrag ist zu stellen an:
- Frank Lehmann
- Friedrichstraße 18
- 77709 Wolfach
oder:
per E-Mail an taengy@freenet.de